Was ist der Unterschied zwischen der DIN 14675 und der VdS-Anerkennung für Brandmeldeanlagen?

Das sind 2 paar Schuhe! Wenn Sie z.B. als Errichter Brandmeldeanlagen montieren und warten (Instandhaltung), dann müssen Sie nach DIN 14675 zertifiziert sein. Mehr nicht. Dies kann beim VdS durchgeführt werden, muss aber nicht! Die Zertifizierung wird von einigen Errichtern bewusst bei einer anderen Zertifizierungsgesellschaft als dem VdS durchgeführt. Dafür gibt es wirklich berechtigte Gründe. Das entscheiden aber immer Sie!

Gibt es Zertifizierungen, die nur beim VdS erlangt werden können?

Die VdS-Zulassung als anerkannter Errichter für Brandmeldeanlagen kann natürlich nur beim VdS erlangt werden. Dies ist ganz allgemein keine Muss-Forderung. Wird allerdings häufig in Ausschreibungen zu Unrecht so gefordert. Für manche Branchen ist die VdS-Zulassung auch zu Recht gefordert (z.B. VdS-Anerkennung EMA für Juweliere).

Für welche Bereiche kann ein Errichter die VdS-Anerkennung erlangen?

VdS-anerkannte Errichterfirmen der Brandschutztechnik für:

  • Brandmeldeanlagen
  • Brandmeldeanlagen, ausschließlich zur Ansteuerung von Feuerlöschanlagen
  • Feuerlöschanlagen
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Entrauchungsanlagen in Treppenräumen

VdS-anerkannte Errichterfirmen der Sicherungstechnik für:

  • Einbruchmeldeanlagen
  • Mechanische Sicherungseinrichtungen
  • Zutrittskontrollanlagen