Durch die regelmäßige Inspektion, Wartung und Instandhaltung der Anlagen gewährleistet ihren dauerhaften Funktionserhalt und Betriebssicherheit. Dies soll nach „DIN 14675 Brandmeldeanlagen Aufbau und Betrieb“ von zertifizierten Fachkräften durchgeführt werden. Die externe Beauftragung ist dann notwendig, wenn der Betreiber selber nicht über die entsprechen Fachkräfte verfügt. Der Abschluss eines Wartungs- und Instandsetzungsvertrag ist zu empfehlen, denn dann kann eine schnelle Instandsetzung bei einer Störung sichergestellt werden.
Die Wartung erfolgt jährlich und umfasst:
– Sichtprüfung der gesamten Anlage
– Auslösung aller Melder
– Prüfung Anzeige Feuerwehr-Bedienfeld an der Zentrale
– Funktionstest der Alarmierungseinrichtung sowie Brandfallsteuerung
– Kontrolle Störungserkennung und -weiterleitung
Spätestens nach vier Jahren sind die Akkumulatoren zu ersetzen.
Die Inspektion der Brandmeldeanlage muss vierteljährlich erfolgen. Die Inspektion darf der Betreiber durch unterwiesene Personen durchführen. Hierbei geht es grundsätzlich um die Feststellung von Verschmutzungen und Beschädigungen der Anlagenkomponenten. Auch wird überprüft, ob sich die Umgebungsbedingungen verändert haben, wie ein Umbau oder die anderweitige Nutzung.