Durch die regelmäßige Inspektion, Wartung und Instandhaltung der Anlagen gewährleistet ihren dauerhaften Funktionserhalt und Betriebssicherheit. Dies soll nach „DIN 14675 Brandmeldeanlagen Aufbau und Betrieb“ von zertifizierten Fachkräften durchgeführt werden. Die externe Beauftragung ist dann notwendig, wenn der Betreiber selber nicht über die entsprechen Fachkräfte verfügt. Der Abschluss eines Wartungs- und Instandsetzungsvertrag ist zu empfehlen, denn dann kann eine schnelle Instandsetzung bei einer Störung sichergestellt werden.

Die Wartung der BMA
Die Wartung erfolgt jährlich und umfasst:
– Sichtprüfung der gesamten Anlage
– Auslösung aller Melder
– Prüfung Anzeige Feuerwehr-Bedienfeld an der Zentrale
– Funktionstest der Alarmierungseinrichtung sowie Brandfallsteuerung
– Kontrolle Störungserkennung und -weiterleitung
Spätestens nach vier Jahren sind die Akkumulatoren zu ersetzen.
Die Inspektion der BMA
Die Inspektion der Brandmeldeanlage muss vierteljährlich erfolgen. Die Inspektion darf der Betreiber durch unterwiesene Personen durchführen. Hierbei geht es grundsätzlich um die Feststellung von Verschmutzungen und Beschädigungen der Anlagenkomponenten. Auch wird überprüft, ob sich die Umgebungsbedingungen verändert haben, wie ein Umbau oder die anderweitige Nutzung.
Verschleiß der BMA
- Verschmutzung der optischen Elemente
- Kunststofflinsentrübung
- in der matt schwarzen Messkammer von Streulichtmeldern: Staubablagerungen
Hochwertige Melder
- 5 Jahre für automatische punktförmige Melder ohne automatische Kalibriereinrichtungen oder Verschmutzungskompensation, wenn die Einhaltung der Ansprechschwelle bei der Überprüfung vor Ort nicht festgestellt werden kann
- 8 Jahre für automatische punktförmige Melder mit Komponenten mit automatischen Kalibriereinrichtungen oder Verschmutzungskompensation zur Anzeige einer zu großen Abweichung, wenn die Einhaltung der Ansprechschwelle bei der Überprüfung vor Ort nicht festgestellt werden kann
- Theoretisch unbeschränkt können Brandmelder weiter verwendet werden, wenn die Einhaltung der Ansprechschwelle bei der jährlichen Prüfung mit einem vom Hersteller vorgegebenen Prüfverfahren nachgewiesen wurde.