Durch die regelmäßige Inspektion, Wartung und Instandhaltung der Anlagen gewährleistet ihren dauerhaften Funktionserhalt und Betriebssicherheit. Dies soll nach „DIN 14675 Brandmeldeanlagen Aufbau und Betrieb“ von zertifizierten Fachkräften durchgeführt werden. Die externe Beauftragung ist dann notwendig, wenn der Betreiber selber nicht über die entsprechen Fachkräfte verfügt.  Der Abschluss eines Wartungs- und Instandsetzungsvertrag ist zu empfehlen, denn dann kann eine schnelle Instandsetzung bei einer Störung sichergestellt werden. 

Die Wartung und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen

Die Wartung der BMA

Die Wartung erfolgt jährlich und umfasst: 

– Sichtprüfung der gesamten Anlage
– Auslösung aller Melder
– Prüfung Anzeige Feuerwehr-Bedienfeld an der Zentrale
– Funktionstest der Alarmierungseinrichtung sowie Brandfallsteuerung
– Kontrolle Störungserkennung und -weiterleitung

Spätestens nach vier Jahren sind die Akkumulatoren zu ersetzen.

Die Inspektion der BMA

Die Inspektion der Brandmeldeanlage muss vierteljährlich erfolgen. Die Inspektion darf der Betreiber durch unterwiesene Personen durchführen. Hierbei geht es grundsätzlich um die Feststellung von Verschmutzungen und Beschädigungen der Anlagenkomponenten. Auch wird überprüft, ob sich die Umgebungsbedingungen verändert haben, wie ein Umbau oder die anderweitige Nutzung. 

Verschleiß der BMA

Mechanisch bewegte Teile kommen in der Regel bei automatischen Brandmeldern nicht zum Einsatz. Dennoch kommt es zu einem mehr oder weniger starkem Verschleiß entsprechen den Umgebungsbedingungen. Dazu gehören:

  • Verschmutzung der optischen Elemente
  • Kunststofflinsentrübung
  • in der matt schwarzen Messkammer von Streulichtmeldern: Staubablagerungen

Hochwertige Melder

Die genannten Verschleißerscheinungen können hochwertige Melder erkennen und bis zu einem bestimmten Grad kompensieren. Dennoch: Auch diese Brandmeldeanlagen haben eine begrenzte Lebensdauer. Welche Fristen gibt es hier nach DIN 14675?

  • 5 Jahre für automatische punktförmige Melder ohne automatische Kalibriereinrichtungen oder Verschmutzungskompensation, wenn die Einhaltung der Ansprechschwelle bei der Überprüfung vor Ort nicht festgestellt werden kann
  • 8 Jahre für automatische punktförmige Melder mit Komponenten mit automatischen Kalibriereinrichtungen oder Verschmutzungskompensation zur Anzeige einer zu großen Abweichung, wenn die Einhaltung der Ansprechschwelle bei der Überprüfung vor Ort nicht festgestellt werden kann
  • Theoretisch unbeschränkt können Brandmelder weiter verwendet werden, wenn die Einhaltung der Ansprechschwelle bei der jährlichen Prüfung mit einem vom Hersteller vorgegebenen Prüfverfahren nachgewiesen wurde.