Die Neufassung 🔥 ASR A2.3 heißt jetzt "Fluchtwege und Notausgänge"

Im März 2022 ist die aktualisierte ASR A2.3 erschienen, nun unter dem geänderten Titel "Fluchtwege und Notausgänge" und ersetzt somit die ASR A2.3 vom August 2007.

Sehr geehrte Damen und Herren,

jeder Betrieb muss geeignete Fluchtwege vorweisen sowie einen Flucht- und Rettungsplan erstellen, damit im Fall eines Brandes oder einer anderen Gefahr, alle anwesenden Personen im Betrieb schnellstmöglich das Gebäude verlassen können. 

 Im März 2022 ist die aktualisierte ASR A2.3 erschienen, nun unter dem geänderten Titel „Fluchtwege und Notausgänge“ und ersetzt somit die ASR A2.3 vom August 2007. Darüber hinaus wurden die Definitionen der Fluchtwege überarbeitet. Die Bezeichnungen erster und zweiter Fluchtweg wurden durch die Bezeichnungen Hauptfluchtwege und Nebenfluchtwege ersetzt. Eine Neudefinition gab es auch bezüglich den Mindestbreiten von Hauptfluchtwegen. Ein Fachgutachten wurde von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beauftragt mit dem Ziel, die Anforderungen der Fluchtwegbreiten validieren zu können. Damit sollten auch die Unterschiede zum Bauordnungsrecht geklärt werden. Kurz: Anforderungen an Notausgänge, Fluchtwege, Flucht- und Rettungspläne wurden in der überarbeiteten ASR A 2.3 konkretisiert. Aus der ASR A3.4/7 wurden darüber hinaus die Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme zur aktuellen Fassung der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ überführt.

Auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) kann man die aktuelle Fassung ASR A 2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ kostenfrei downloaden. Dort finden Sie auch eine Gegenüberstellung der Unterschiede zwischen der alten und neuen Fassung, die vom Ausschuss der Arbeitsstätten veröffentlich wurde. 

www.baua.de