Sollte die verantwortliche Person für Brandmeldeanlagen oder/und Sprachalarmanlagen nach DIN 14675 den Arbeitgeber verlassen, so hat diese Person kein Problem – das Unternehmen sehr wohl. Daher unsere Empfehlung: Die Ausbildung einer 2. verantwortlichen Person BMA oder/und SAA nach DIN 14675 – hier vorzugsweise der Firmeninhaber selbst – so ist man auf der sicheren Seite.
Alle Infos zur Schulung zur verantwortlichen Person BMA nach DIN 14675 finden Sie hier:
➡️ https://www.din-14675.de/verantwortliche-person-bma/
Und zu den Infos zu unserer Schulung zur verantwortlichen Person SAA nach DIN 14675 geht es hier:
➡️ https://www.din-14675.de/verantwortliche-person-saa/
Also, worauf warten? Schnell sein, anmelden, sicher sein!