Phasen der DIN 14675

Hier erfahren Sie, aus welchen Phasen die DIN 14675 Norm besteht.

Die DIN 14675 unterscheidet die einzelnen Aufgabengebiete zum Aufbau und Betrieb einer Brandmeldeanlage/Sprachalarmanlage in Phasen. Die Fachfirma für BMA/SAA (Ing.-Büro/Fachplaner oder Facherrichter), das sich nach DIN 14675 zertifizieren möchte, muss entscheiden, nach welchen Phasen eine Zertifizierung angestrebt werden soll. Benötigen Sie eine Hilfestellung schauen Sie bitte unter Fachplaner,  Facherrichter bzw. Betreiber

Konzept und
Schutzziele

der BMA/SAA

keine Zertifizierung
nach DIN 14675
erforderlich

Planung der
BMA/SAA


Zertifizierung
nach DIN 14675
erforderlich

Projektierung
der BMA/SAA


Zertifizierung
nach DIN 14675
erforderlich

Montage und
Installation
der BMA/SAA

Zertifizierung
nach DIN 14675
erforderlich

Inbetriebsetzung
der BMA/SAA


Zertifizierung
nach DIN 14675
erforderlich

Abnahme
der BMA/SAA


Zertifizierung
nach DIN 14675
erforderlich

Betrieb
der BMA/SAA


keine Zertifizierung
nach DIN 14675
erforderlich

Instandhaltung
(Wartung + Inspektion)
der BMA/SAA

Zertifizierung
nach DIN 14675
erforderlich

Änderung und
Erweiterung
bestehender BMA/SAA

keine Zertifizierung
möglich

Konzept und
Schutzziele

der BMA/SAA

keine Zertifizierung
nach DIN 14675
erforderlich

Planung der
BMA/SAA


Zertifizierung
nach DIN 14675
erforderlich

Projektierung
der BMA/SAA


Zertifizierung
nach DIN 14675
erforderlich

Montage und
Installation
der BMA/SAA

Zertifizierung
nach DIN 14675
erforderlich

Inbetriebsetzung
der BMA/SAA


Zertifizierung
nach DIN 14675
erforderlich

Abnahme
der BMA/SAA


Zertifizierung
nach DIN 14675
erforderlich

Betrieb
der BMA/SAA


keine Zertifizierung
nach DIN 14675
erforderlich

Instandhaltung
(Wartung + Inspektion)
der BMA/SAA

Zertifizierung
nach DIN 14675
erforderlich

Änderung und
Erweiterung
bestehender BMA/SAA

keine Zertifizierung
möglich

1. Hinweis:

Planung (Phase 6.1) bedeutet, dass eine herstellerneutrale Planung (also die Ausschreibung) erstellt wird. Eine Projektierung (Phase 6.2) erlaubt die Festlegung eines Herstellers der Brandmeldeanlage/Sprachalarmanlage. 

2. Hinweis:

Wenn Sie als Planer für ein Bestandsobjekt eine Erweiterung planen, wird eigentlich immer eine Erweiterung der bestehenden Brandmeldeanlage/Sprachalarmanlage realisiert. Dies kann keineswegs als eine herstellerneutrale Planung verstanden werden. Es handelt sich um die Phase 6.2 Projektierung.

3. Hinweis:

Nicht nur bei Großkunden wie z.B. Mercedes und BMW wurde die Auswahl der BMZ/SAZ bereits entschieden. Es wird ein ganz bestimmter Hersteller eingebaut. Das ist bereits entschieden. Hier arbeitet ein Planer nie herstellerneutral. Es handelt sich ebenfalls um die Phase 6.2 Projektierung.

Empfehlung:

Ein DIN 14675 Zertifikat hat eine Gültigkeit von 4 Jahren. Selbst wenn Sie heute nur Planungen nach der Phase 6.1 durchführen, weiß doch i.d.R. niemand, wie sein Auftrag von morgen aussieht. Daher ist ein Planer für die Zukunft nur dann gut gerüstet, wenn er sich mind. nach den Phasen 6.1 und 6.2 zertifizieren lässt.

Nach welchen Phasen sollten Sie sich zertifizieren lassen?

Fachplaner / Ing.-Büro

Für den Planer der TGA sind wohl nur die Phasen 6.1 Planung und 6.2 Projektierung interessant. Der Rest ist nicht erforderlich

Errichter / Elektriker

Auch wenn nicht alle Phasen erforderlich sind, möchten wir doch in den meisten Fällen empfehlen, sich nach allen Phasen zertifizieren zu lassen.

Es gibt natürlich berechtigte Ausnahmen. Die sind allerdings selten.

Betreiber von Brandmeldeanlagen & Sprachalarmanlagen

Die Betreiber von Brandmeldeanlagen & Sprachalarmanlagen, welche ihre eigenen Brandmeldeanlagen & Sprachalarmanlagen Instandhalten möchten (um die hohen Instandhaltungskosten zu sparen oder zu reduzieren), benötigen eine Zertifizierung nach DIN 14675 für die Phase 11. Empfehlen müssen wir dann allerdings eine Zertifizierung ab der Phase 7 – Montage.